Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Am 30. August tagt die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit, um ihren Zwischenbericht zu diskutieren. Dies haben wir uns zum Anlass genommen, um die Arbeit und Zusammensetzung der Kommission genauer zu betrachten.
Aufgaben der Kommission
Der Bundestag ist gemäß § 55 des Bundeswahlgesetzes verpflichtet, eine Reformkommission einzusetzen, welche sich mit Wahlrechtsfragen beschäftigt und auf Basis ihrer Arbeit Empfehlungen zu einer Wahlrechtsreform ausspricht. Das Ziel ist, eine effektive Verkleinerung des Bundestags auf Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts hin zur Normgröße von 598 Abgeordneten zu erreichen.
Außerdem soll die Kommission verfassungskonforme Maßnahmen zur gleichberechtigten Repräsentanz von Männern und Frauen auf Kandidatenlisten und im Bundestag vorschlagen.
Zu den weiteren Themen, mit denen sich die Kommission beschäftigt, gehören die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, eine etwaige Verlängerung der Legislaturperioden sowie die potentielle Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten.
Des Weiteren ist es Ziel der Arbeit der Kommission, die Parlamentsarbeit zu modernisieren. Dabei soll die Frage beantwortet werden, wie die Arbeit des Bundestags attraktiver, transparenter und effektiver in Hinblick auf die Digitalisierung gestaltet werden kann. Es sollen auch Möglichkeiten gefunden werden, wie Anregungen der Bürgerinnen und Bürger besser einfließen können.
Die Einsetzung der Kommission wurde im März auf Antrag der Ampelparteien beschlossen.
Eine entsprechende Kommission gab es auch schon in der vergangenen Legislaturperiode , aufgrund des Diskontinutitäsprinzips musste das Einrichten der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit allerdings erneut beschlossen werden.
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission setzt sich zu einer gleichen Anzahl aus Mitgliedern des Bundestags sowie Sachverständigen zusammen.
Vorsitzende der Kommission sind Dr. Johannes Fechner (SPD) sowie Nina Warken (CDU/CSU). Obgleich es Aufgabe der Kommission ist, Möglichkeiten zu finden, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern erreicht werden kann, ist es nicht gelungen, die Kommission paritätisch zu besetzen. Die Sachverständigen sollten zwar grundsätzlich einvernehmlich bestimmt werden, im Einzelfall konnte jedoch jede Fraktion Sachverständige entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder in der Kommission benennen.
Arbeitsweise der Kommission und Zeithorizont
Innerhalb der Kommission wurden alle der angesprochenen Aufgabengebiete bereits erörtert, wie beispielsweise die Absenkung des Wahlalters . Der Fokus der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit lag darauf, wie das Ziel, den Bundestag auf seine Normgröße zu reduzieren, erreicht werden kann. Dabei gibt es sowohl ein Vorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Ampelfraktionen als auch einen Vorschlag seitens der Union . Während der Vorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Ampelparteien den Fokus auf die möglichst exakte proportionale Repräsentation der Wählerstimmen legt, sieht der Vorschlag des “echten Zwei-Stimmen-Wahlrecht” der Unionsvertretung vor, die beiden Stimmen strikt voneinander zu trennen und somit die Hälfte des Parlaments über die Wahlkreise, die andere Hälfte über die Zweitstimme zu besetzen. Bei den Wahlergebnissen der Bundestagswahl 2021 hätte dies zur Folge gehabt, dass nicht die SPD, sondern die Union als stärkste Kraft hervorgegangen wäre. Im heute diskutierten Zwischenbericht wird die Kommission zu den beiden Vorschlägen Stellung beziehen und Empfehlungen an den Bundestag aussprechen. Eine finale Empfehlung soll zum 31. August 2023 erfolgen.
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