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17.05.2025
Pressemitteilungen
Berlin: SPD Fraktion 

Konsequenzen aus der gewaltbereiten „Nakba“-Kundgebung am Südstern

16.05.2025| Unser innenpolitischer Sprecher Martin Matz erklärt: Der Verlauf der gestrigen Kundgebung hat viele in Politik und Öffentlichkeit erschreckt und heute zu entsprechenden Aussagen geführt. Die wiederholte Erfahrung mit der Gewaltbereitschaft von Versammlungen und Hochschulaktionen darf aber nicht nur zu verbalen Bekundungen führen. Die Justiz, die Versammlungsbehörde und infolgedessen auch der Gesetzgeber müssen sorgfältig abwägen, wie wir diese Gewalt ahnden, aber auch im Vorfeld ...
16.05.2025| Unser innenpolitischer Sprecher Martin Matz erklärt: Der Verlauf der gestrigen Kundgebung hat viele in Politik und Öffentlichkeit erschreckt und heute zu entsprechenden Aussagen geführt. Die wiederholte Erfahrung mit der Gewaltbereitschaft von Versammlungen und Hochschulaktionen darf aber nicht nur zu verbalen Bekundungen führen. Die Justiz, die Versammlungsbehörde und infolgedessen auch der Gesetzgeber müssen sorgfältig abwägen, wie wir diese Gewalt ahnden, aber auch im Vorfeld unterbinden können.  Die Versammlungsbehörde hat gestern beherzt ihre wichtigste Auflage bis vor das Oberverwaltungsgericht verteidigt: Der geplante Aufzug vom Südstern bis zum S-Bahnhof Sonnenallee wurde auf eine stationäre Kundgebung am Südstern begrenzt. Dadurch wurde Berlin ein noch unwürdigeres Schauspiel erspart. Der Vorgang zeigt aber, dass die Frage, warum die Versammlung nicht im Vorfeld vollständig untersagt wurde bzw. werden konnte, in einem engen juristischen Umfeld des Versammlungsfreiheitsgesetzes zu beantworten ist.  Vor etwa fünf Jahren hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit hohem Aufwand ein neues Versammlungsrecht geschaffen, das nicht zufällig den Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ trägt. Für dieses Jahr steht die Evaluation dieses Gesetzes und eine mögliche Novellierung an. In diesem Zusammenhang werden wir sehr genau mit den beteiligten Bereichen der Innenverwaltung und der Polizei Berlin erörtern, warum die Regelungen im § 14 zum Verbot, zur Auflösung oder zur...

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