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10.04.2025
Pressemitteilung
#II R 38/22,
Bundesfinanzhof 

Presseservice des Bundesfinanzhofs Pressemitteilungen

Nummer 023/25 - Urteile vom 20.11.2024 II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 20.11.2024 entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt. In den Streitfällen schlossen die Kläger mit ihrem Vater im Jah...
Nummer 023/25 - Urteile vom 20.11.2024 II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 20.11.2024 entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt. In den Streitfällen schlossen die Kläger mit ihrem Vater im Jahr 2014 notariell beurkundete Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge, mit denen der Vater ihnen Anteile an einer Gmb H unentgeltlich übertrug. Der Vater behielt sich den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an den übertragenen Anteilen vor und verpflichtete sich, während der Dauer des Nießbrauchs sämtliche mit den Anteilen verbundenen Lasten zu tragen. Bei der Festsetzung der Schenkungsteuer gegenüber den Klägern brachte das Finanzamt von dem Wert der Anteile den Kapitalwert des Nießbrauchsrechts des Vaters in Abzug, da der Nießbrauch die Bereicherung der Kläger und die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer minderte. Den Kapitalwert ermittelte es durch Multiplikation des Jahreswerts des Nießbrauchs mit dem sich aufgrund der voraussichtlichen Lebenserwartung des Vaters ergebenden Vervielfältiger. Die Vervielfältiger sind nach der gesetzlichen Regelung in § 14 des Bewertungsgesetzes anhand der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und werden vom...

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