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24.06.2024
Urteil (ABl.)
European Court of Justice 

M.N. (EncroChat)

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 30. April 2024 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin – Deutschland) – Strafverfahren gegen M. N.(Rechtssache C-670/221 , M. N. [Encro Chat])(Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2014/41/EU – Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen – Erlangung von Beweismitteln, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden – Voraussetzungen für den Erlass –...
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 30. April 2024 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin – Deutschland) – Strafverfahren gegen M. N.(Rechtssache C-670/221 , M. N. [Encro Chat])(Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2014/41/EU – Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen – Erlangung von Beweismitteln, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden – Voraussetzungen für den Erlass – Dienst zur Verschlüsselung von Telekommunikation – Encro Chat – Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung – Verwertung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht erlangten Beweismitteln)Verfahrenssprache: Deutsch Vorlegendes Gericht Landgericht Berlin Partei des Strafverfahrens M. N. Tenor Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachensind dahin auszulegen, dasseine Europäische Ermittlungsanordnung, die auf die Übermittlung von Beweismitteln gerichtet ist, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden, nicht notwendigerweise von einem Richter erlassen werden muss, wenn nach dem Recht des Anordnungsstaats in einem rein innerstaatlichen Verfahren dieses Staates die originäre Erhebung dieser Beweismittel von einem Richter hätte angeordnet werden müssen, ein Staatsanwalt aber dafür zuständig ist, die Übermittlung...

Errors and omissions excepted. As of: 24.06.2024