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08.03.2012
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack und Ludwig Burkardt CDU-Fraktion an die Landesregierung 

Leistungszulagen für W-Professuren an Brandenburger Hochschulen

Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4892Kleine Anfrage 1911der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack und Ludwig Burkardt CDU-Fraktionan die LandesregierungLeistungszulagen für W-Professuren an Brandenburger Hochschulen Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2012 festgestellt, dass die Besoldung von W-Professuren in Hessen gegen das Prinzip der ,,amtsan gemessenen Alimentierung" verstößt. Bis zum 1. Januar 2013 sind Hessen und die anderen Bundeslän...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4892Kleine Anfrage 1911der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack und Ludwig Burkardt CDU-Fraktionan die LandesregierungLeistungszulagen für W-Professuren an Brandenburger Hochschulen Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2012 festgestellt, dass die Besoldung von W-Professuren in Hessen gegen das Prinzip der ,,amtsan gemessenen Alimentierung" verstößt. Bis zum 1. Januar 2013 sind Hessen und die anderen Bundesländer aufgefordert, ihre Besoldung für W-Professuren entsprechend dem Urteil anzupassen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ein zweigliedriges Vergütungssystem bestehend aus festen Grundgehältern und variablen Leistungszuschlägen. Der Gesetzgeber muss jedoch den gestellten Anforderungen des Alimentationsprinzips gerecht werden. Demnach müssen Leistungsbezüge, um das Grundgehalt alimentativ aufstocken und dadurch kompensatorische Wirkung für ein durch niedrige Grundgehaltssätze entstandenes Alimentationsdefizit entfalten zu können, für jeden Amtsträger zugänglich und hinreichend verstetigt sein. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele Professuren der W-Besoldung in Brandenburg sind von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen? 2. Wie viele Professuren erhalten neben dem Grundgehalt eine Leistungszulage? 3. Wie viele Professuren erhalten neben dem Grundgehalt keine Leistungszulage? 4. Bei wie vielen Professuren beträgt die Leistungszulage weniger als 5 Prozent des...

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