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09 October 2019 | Aktuell
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Mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren

Seit dem 15. November 2018 gilt eine Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Diese besagt, dass Referentenentwürfe der Bundesministerien, die dem Gesetzesentwurf vorausgehen, zusammen mit den eingereichten Stellungnahmen der Verbände veröffentlicht werden. Dies erleichtert eine Einflussnahme auf die Gesetzgebung in einem frühen Stadium.

Denn erfahrene InteressenvertreterInnen wissen: Die Chance, Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren zu nehmen ist umso größer, je früher man davon erfährt. Wenn ein Gesetz im Bundestag liegt, ist der Versuch einer Einflussnahme oftmals zu spät und bleibt daher vielfach erfolglos. Besser ist es, sich bereits dann zu Wort zu melden, wenn ein Bundesministerium an einem ersten Entwurf schreibt, dem sogenannten Referentenentwurf. Dieser wird zumeist von einem Referat innerhalb eines Ministeriums verfasst, welches dann mit diesem Entwurf auf verschiedene Verbände zugeht und um Stellungnahmen bittet. Anschließend wird der Entwurf zwischen den Ressorts und im Kabinett abgestimmt.

Bundesregierung beschließt transparenteres Gesetzgebungsverfahren

An diese Referentenentwürfe heranzukommen, gestaltete sich früher oft schwierig. Am 15. November 2018 hat die Bundesregierung allerdings eine Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, mit der Referentenentwürfe in der Form, in der sie in die Verbändeanhörung gegangen sind, veröffentlicht werden.

Die Stellungnahmen der beteiligten Verbände werden ebenfalls veröffentlicht, wenn sie dem nicht explizit widersprechen. Wer nicht offiziell angehört wurde, kann ebenfalls Stellung nehmen. Ob diese Stellungnahmen dann auch veröffentlicht werden, entscheidet das zuständige Bundesministerium. Die Veröffentlichungen erfolgen derzeit über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts.

Unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz kann man nachvollziehen, wie das funktioniert: 16 Verbände haben beispielsweise ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf über das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen (...) abgegeben. Sowohl diesen Referentenentwurf wie auch die zugehörigen Verbandsstellungnahmen finden sich gebündelt für alle Bundesministerien und thematisch zugeschnitten in der tagesaktuellen Datenbank von Polit-X .

Kritik der Opposition

Die Opposition im Bundestag hält diese Transparenzinitiative hingegen für noch nicht ausreichend. Die Linkspartei möchte zum Beispiel wissen, ob und in welchem Umfang es bereits vor der Erarbeitung von Referentenentwürfen Einflussnahme von Interessenvertretern gegeben haben könnte. Eingebrachte Vorschläge und Forderungen sogenannter „Externer Dritter“ sollten dann ebenfalls veröffentlicht werden. Konkret will die Linkspartei dies unter anderem zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wissen und hat hierzu eine Kleine Anfrage gestellt.

Die Veröffentlichungen solcher Details lehnt die Bundesregierung gleichfalls in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage ab. Alle Kontakte und Gespräche zusammenzutragen, die Mitglieder der Bundesregierung jemals über einen politischen Sachverhalt geführt haben, sei unzumutbar: „Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle.“ Notwendig sei eine Begrenzung der parlamentarischen Kontrolle auf ein funktionsverträgliches Maß, da sonst die Meinungsbildung innerhalb Regierung zu stark beeinflusst werden könne.

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