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24 July 2019 | Wissen
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Europawahl: Mitspracherecht der BürgerInnen im Gesetzgebungsverfahren

Auf Personalentscheidungen in der Europäischen Union können die BürgerInnen nur vergleichsweise wenig Einfluss nehmen. Hingegen gibt es diverse Möglichkeiten, Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Dies ist vor allem durch Konsultationsverfahren möglich, die vielfach von InteressenvertreterInnen genutzt werden, die nicht über eine Vertretung in Brüssel verfügen. Bei Polit-X erhalten Zugriff auf alle aktuellen und abgeschlossenen Konsultationen der Europäischen Kommission.

Die letzte Europawahl hat es erneut verdeutlicht: Der Einfluss der BürgerInnen auf die Besetzung politischer Ämter ist gering. Die großen Parteienfamilien warben vor der Wahl um die Stimmen der WählerInnen für ihre SpitzenkandidatInnen für das Amt der Kommissionspräsidentschaft. Nach der Wahl konnten sie sich jedoch nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen. Nominiert wurde stattdessen vom Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, mit Ursula von der Leyen eine Kommissionspräsidentin, die auf keinem Wahlzettel stand. Da das Parlament sich nicht auf einen anderen Kandidaten einigen konnte, wurde sie mit knapper Mehrheit gewählt. Aus dieser Machtprobe gingen die Staats- und Regierungschefs also als Sieger hervor, das von den EU-BürgerInnen gewählte Parlament konnte sich nicht durchsetzen.

Online-Konsultationen beim europäischen Gesetzgebungsverfahren

Größer ist der Einfluss der EU-BürgerInnen dagegen beim Gesetzgebungsverfahren – größer sogar als im Deutschen Bundestag. Denn in Brüssel kann jeder Einfluss auf den gesamten Prozess der Rechtsetzung nehmen. Dazu gibt es Online-Konsultationen der Europäischen Kommission, die gern von InteressenvertreterInnen genutzt werden. Das Konsultationsverfahren wurde von der Kommission im Rahmen ihrer „Agenda für bessere Rechtssetzung“ entwickelt. Es soll die interessierte Öffentlichkeit besser in die Gesetzgebungsarbeit einbinden.

Einflussmöglichkeiten im Gesetzgebungsverfahren

Schon in der Anfangsphase der Gesetzgebung kann man zu sogenannten „Fahrplänen“ und Folgenabschätzungen Stellungnahmen abgeben. In einem zweiten Schritt erfolgen dann öffentliche Konsultationen, die 12 Wochen dauern. Im Rahmen dieser Konsultationen kann man anhand maßgeschneiderter Fragebogen seine Positionen darlegen. Erst nach dieser Konsultation erarbeitet die Kommission einen Vorschlag, den sie im Anschluss dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Zu diesem Vorschlag kann man sich ein weiteres Mal äußern. Die Frist dafür beträgt acht Wochen.

Für den Fall, dass es der Kommission gestattet wird, auch nach Inkrafttreten einer Vorschrift nicht-wesentliche Elemente noch zu ändern, kann man ein viertes Mal seine Meinung äußern. Gleiches gilt für Entwürfe der sogenannten Durchführungsrechtsakte, die für eine EU-weit einheitliche Anwendung bestehender Vorschriften sorgen sollen.

Beteiligung an Konsultationsverfahren

Für die Beteiligung an den Online-Konsultationen muss man sich ein Passwort besorgen. Man kann auch einsehen, welche Stellungnahmen andere Interessengruppen und BürgerInnen abgeben. Der Seite ist ebenfalls zu entnehmen, welche Konsultationsverfahren zurzeit laufen.

Neben Konsultationen im Internet gibt es in Brüssel noch die Konsultationen durch sogenannte Beratende Gruppen. Solche Gruppen gibt es in großer Zahl zu den unterschiedlichsten Themen. Hier müssen LobbyistInnen jedoch persönlich anwesend sein. Zu den Sitzungen muss man sich von der Kommission einladen lassen. Die Zeit für mündlichen Stellungnahmen dort ist stark begrenzt; man kann aber auch ausführliche Darlegungen per E-Mail nachreichen. Reisekosten können in begrenztem Rahmen erstattet werden.

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