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07 June 2019 | Wissen
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Europawahl: Einflussmöglichkeiten nach der Wahl

Die Europawahl ist vorbei, die BürgerInnen haben gesprochen. Ab jetzt machen die (gewählten) PolitikerInnen alle wichtigen Entscheidungen weitgehend unter sich aus. Vor allem bei der Verteilung der einflussreichen Posten innerhalb der EU-Institutionen sind die WählerInnen nun Zaungäste.

Ganz ohne Einfluss sind die BürgerInnen der EU in der beginnenden Wahlperiode jedoch nicht. Zumindest bei Sachthemen können sie sich zu Wort melden. Interessenvertreter wissen dies und beginnen bereits, sich auf die neuen politischen Verhältnisse und Ansprechpartner in Brüssel und Straßburg einzustellen. Aber auch wer seine eigenen Interessen und Positionen in Brüssel einbringen möchte, kann seine Stimme erheben.

Fünf Wege der Einflussnahme für alle EU-BürgerInnen

  1. Zunächst kann man sich als UnionsbürgerIn Gehör verschaffen, indem man online an öffentlichen Konsultationen teilnimmt. Bevor die Europäische Kommission neue EU-Gesetze vorschlägt und während des gesamten Entscheidungsfindungsprozesses holt sie sich die Meinung von BürgerInnen sowie von Interessenvertretern ein. Welche Konsultationen zur Zeit laufen, kann man über die Websites der Kommission erfahren. Weiterhin kann man auch unabhängig von konkreten Gesetzgebungsvorhaben die eigene Meinung zu den Zielen und Aufgaben der bekunden. Die Polit-X-Datenbank verzeichnet derzeit 5.507 Dokumente zu den Konsultationen der EU-Kommission (Stand: 05.06.2019).

  2. Die zweite Möglichkeit ist die Teilnahme an einem der sogenannten Bürgerdialoge, die in allen Ländern der EU stattfinden. Welche das sind und zu welchen Themen sie veranstaltet werden, mach diese Übersicht transparent. Die Polit-X-Datenbank verzeichnet derzeit 188 Dokumente zu den EU Bürgerdialogen (Stand: 05.06.2019).

  3. Drittens können UnionsbürgerInnen eine Europäische Bürgerinitiative ins Leben rufen oder zumindest unterstützen. Dies bedeutet, dass BürgerInnen die Europäische Kommission auffordern können, einen Rechtsakt in einem bestimmten Politikbereich vorzuschlagen, für den die EU zuständig ist, wie beispielsweise Umwelt, Landwirtschaft oder Verkehr. Die Unterschriften von einer Million EU-BürgerInnen oder gerade einmal 0,2 Prozent der EU-Bevölkerung aus mindestens sieben EU-Ländern reichen aus, um eine Europäische Bürgerinitiative einzuleiten. Wie das genau geht und welche Bürgerinitiativen zur Zeit aktiv sind, erfährt man hier. Die Polit-X-Datenbank verzeichnet derzeit 1076 Dokumente zum Europäischen Bürgerbeauftragten (Stand: 05.06.2019).

  4. Der vierte Weg der Bürgerbeteiligung führt über den Europäischen Bürgerbeauftragten, auch Ombudsman genannt. Zurzeit ist das die Irin Emily O’Reilly. Bei ihr können sich alle, die in einem Mitgliedsstaat der EU wohnen, über einen vermuteten Missstand der EU-Organe oder anderer Institutionen und Stellen der EU beschweren. Lediglich der Gerichtshof der EU ist davon ausgenommen. Rund 2000 solcher Anliegen erhält die Bürgerbeauftragte jedes Jahr. Oftmals geht es dabei um verzögerte Zahlungen, die Verweigerung von Informationen oder um Fälle von Diskriminierung. Die Polit-X-Datenbank verzeichnet derzeit 878 Dokumente zur Europäischen Bürgerinitiative (Stand: 05.06.2019).

  5. Der fünfte Weg besteht in der Anrufung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments. Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen. Die Polit-X-Datenbank verzeichnet derzeit 727 Dokumente zum Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments (Stand: 05.06.2019).

Wenn Sie selbst einmal in der Polit-X-Datenbank recherchieren oder eine Stakeholder-Analyse durchführen möchten, fordern Sie einen kostenfreien Testzugang an.