Europawahl: Die Organe der Europäischen Union
Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) stehen vor der Tür. Polit-X versorgt Sie bis zur Öffnung der Wahllokale mit den wichtigsten Informationen zum Thema.
Die Europäische Union besteht vertraglich aus sieben „Organen“ (oftmals auch Institutionen genannt). Das Europäische Parlament ist davon das einzige, das durch eine Wahl der Bürger direkt bestimmt wird. Die sieben Organe sind im Einzelnen:
1. Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (EP) erlässt zusammen mit dem Rat der Europäischen Union Rechtsvorschriften (zumeist Verordnungen oder Richtlinien) und entscheidet damit über Regelungen, die den Alltag der Bürger direkt beeinflussen. Verordnungen gelten direkt und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Richtlinien sind Rechtsvorschriften, die die nationalen Regierungen und Parlamente in innerstaatliches Recht umsetzen müssen, bevor sie in Kraft treten.
Zusammen mit dem Rat bildet das EP auch die oberste Haushaltsbehörde der Union und legt den jährlichen Haushaltsplan fest. Es wählt den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates und genehmigt auch die Ernennung der gesamten Europäischen Kommission. Es muss außerdem internationalen Verträgen, wie zum Beispiel Freihandelsabkommen, zustimmen.
Im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten hat das Europäische Parlament kein Initiativrecht bei der Gesetzgebung. Dieses liegt derzeit weitgehend bei der Europäischen Kommission.
2. Der Europäische Rat
Im Europäischen Rat finden sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten der EU fest. Er wird jedoch nicht gesetzgeberisch tätig; das ist Sache des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Dem Europäischen Rat gehören auch der Präsident des Rates sowie der Präsident der Europäischen Kommission an.
3. Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union wird auch Ministerrat genannt. In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister der Regierungen der Mitgliedstaaten und vertreten deren unterschiedliche Interessen. Der Rat der Europäischen Union wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament gesetzgeberisch tätig. Den Vorsitz im Rat hat jeweils ein Land, diese Präsidentschaft wechselt alle sechs Monate.
4. Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus einem Kommissar pro EU-Mitgliedstaat. Diese werden von der jeweiligen Regierung vorgeschlagen. Den Vorsitz der Kommission hat der EU-Kommissionspräsident inne, der vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit vorgeschlagen wird. Zurzeit ist der Luxemburger Jean-Claude Juncker Präsident der Europäischen Kommission.
Die Kommission muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Sie besitzt das Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren und schlägt damit dem EP und dem Rat der Europäischen Union neue Rechtsvorschriften vor. Auch durch eine europäische Bürgerinitiative kann die Kommission aufgefordert werden, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Die Kommission verwaltet außerdem den Haushalt und führt ihn aus. Als Hüterin der Verträge überwacht sie maßgeblich die Einhaltung des geltenden EU-Rechts.
5. Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik
Eine herausragende Stellung unter den Kommissionsmitgliedern nimmt die Kommissarin für Außenpolitik ein. Zurzeit ist dies die Italienerin Federica Mogherini; sie führt die Bezeichnung „Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik“. Der Hohen Vertreterin untersteht der Europäische Auswärtige Dienst
6. Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wacht über die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten. Er überprüft auch, ob die Organe der EU rechtmäßig handeln.
7. Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet zuständig. 19 Mitgliedstaaten der EU haben den Euro bereits eingeführt und sind damit Mitglied im Euro-Währungsgebiet („Euroraum“).
Sonstige Einrichtungen der Europäischen Union
Neben diesen sieben Organen gibt es noch zwei Institutionen, die beratend tätig sind: der Ausschuss der Regionen, zu dem 350 regelmäßig tagende regionale und lokale Vertreter der Mitgliedstaaten zählen – in Deutschland sind dies Vertreter der Bundesländer –, sowie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss. Dessen 350 Mitglieder setzen sich sowohl aus Arbeitnehmern als auch Vertretern der Wirtschaft aus den EU-Mitgliedstaaten zusammen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss berät die EU in wirtschafts- und sozialrechtlichen Fragen.
Als Finanzierungsinstrument für die wirtschaftliche Entwicklung der EU steht der Union die Europäische Investitionsbank zur Verfügung, die in allen Wirtschaftszweigen Darlehen und Bürgschaften gewähren kann.
Weiterhin verfügt die EU über einen Europäischen Bürgerbeauftragten und einen Europäischen Datenschutzbeauftragten, bei denen sich EU-Bürger über entsprechende Missstände innerhalb der EU beschweren können.
Das Finanzgebaren der EU schließlich wird überprüft vom Europäischen Rechnungshof, der ähnlich wie der Bundesrechnungshof in Deutschland die Einnahmen- und die Ausgabenseite des EU-Haushaltes unter die Lupe nimmt. Seine Prüfberichte sind öffentlich einsehbar.
Die Vertretung der EU in Deutschland hat ihren Sitz in Berlin. Darüber hinaus unterhält sie Regionalvertretungen in Bonn und München sowie öffentliche Informationsbüros an allen drei Standorten.
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