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26 April 2019 | Aktuell
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Trend zur Bürgerversicherung?

10 Prozent aller Menschen in Deutschland sind bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. In dieser Gruppe stellen die Beamten den größten Anteil. Sie bekommen im Krankheitsfall eine staatliche Beihilfe (in der Regel ca. 50 Prozent der Behandlungskosten). Für die andere Hälfte kommt die Private Krankenversicherung auf, bei der sie sich versichert haben. Auch Beamte mit geringer Besoldung können in der PKV sein, da für sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht gilt.

Hamburg hat mit diesem System nun gebrochen: Seit August 2018 bekommen die hamburgischen Beamten eine pauschale Beihilfe , die sie auch für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verwenden können. Eine Mitgliedschaft dort war bisher für sie uninteressant, da viel zu teuer: Ein Beamter in der GKV muss sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil tragen. Durch die pauschale Beihilfe sind bisher bereits rund 1500 hamburgische Beamte zur GKV gewechselt, insbesondere solche mit geringerem Einkommen.

Bundesweite Ausbreitung der pauschalen Beihilfe

Das Hamburger Modell macht in der Bundesrepublik Schule: Der Berliner Senat hat am 26. März dieses Jahres entsprechende Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Brandenburg , Thüringen und Bremen kündigten einen solchen Schritt für 2020 ebenfalls an.

Für die PKV könnte dies eine ernsthafte Bedrohung des Geschäftsmodells bedeuten. Denn es ist der bisher wirksamste Schritt auf dem Weg zur Bürgerversicherung. Die Analyse der Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen von Polit-X zeigt, dass die Bürgerversicherung vorrangig vom Bündnis90/Die Grünen thematisiert wird (in 328 Dokumenten), gefolgt von der SPD (287 Dokumente). Ein Blick in die Datenbanken zeigt außerdem, dass das Thema „pauschale Beihilfe in der Krankenversicherung“ Konjunktur hat: Die Trendanalyse ergibt im letzten Monat einen deutlichen Anstieg der Dokumentenanzahl.

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