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05 May 2022 | Wissen
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Die (Sonder-)Beauftragten der Bundesregierung

Die Besetzung der ehemaligen Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan als Staatssekretärin und Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik im Auswärtigen Amt hat Anfang März für großes mediales Aufsehen und Reaktionen aus allen Parteien gesorgt. Wir haben die Kontroverse als Anlass genommen, um die Rolle der Sonderbeauftragten, Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung genauer unter die Lupe zu nehmen.


Die Geschichte der Beauftragten

Die Geschichte der Beauftragten lässt sich bis ins Jahr 1952 zurückverfolgen, als gemäß § 53 SGB IV zum ersten Mal mit Josef Arndgen ein Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen bestimmt wurde. Aktuell hält der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß dieses Amt inne. Insbesondere in den letzten Legislaturperioden hat sich die Anzahl der Bundesbeauftragten stetig erhöht. Dies kann mit den gewachsenen Anforderungen an die Bundesregierung erklärt werden, die sich immer komplexeren Fragestellungen widmen muss. Überdies haben Ministerien und Kanzleramt freie Hand bei der Benennung und thematischen Ausrichtung der Beauftragten – wovon sie anscheinend immer stärker Gebrauch machen.


Rechtsgrundlage der Beauftragten

Die Beauftragten sind entweder in einem Ministerium oder direkt im Kanzleramt angesiedelt. Für ihre Positionen gibt es keine einheitliche Rechtsgrundlage. Im eingangs erwähnten Fall der neuen Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik Jennifer Morgan ist die Rechtsgrundlage ein Kabinettsbeschluss. Dieser ist allerdings lediglich Formsache, die eigentliche Ernennung findet durch den jeweiligen Ministerinnen oder Minister statt, in diesem Fall durch Außenministerin Annalena Baerbock. Eine Ausnahme dieser Regel stellt das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dar, das aktuell die Grünenpolitikerin Claudia Roth innehat. Sie ist als Staatsministerin direkt dem Bundeskanzler zugeordnet und Leiterin einer obersten Bundesbehörde, weshalb gemäß § 78 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eine Gleichrangigkeit im Verhältnis zu den Bundesministerien vorliegt. Viele der Beauftragten sitzen parallel zu ihrer Tätigkeit im Bundestag – aktuell ist dies bei 20 Amtsträgerinnen und Amtsträgern der Fall.


Aufgaben der Beauftragten

In §21 GGO ist festgehalten, dass die Beauftragten und Koordinatoren bei „allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen“ sind. Außerdem stehen sie in der Pflicht, ihre Ministerien über alle Angelegenheiten zu informieren, die diese betreffen. Eine Liste der aktuellen Beauftragten wird beim Bundesministerium des Inneren geführt. Genaueres zum Aufgabenbereich der Beauftragten findet man in der Regel bei den entsprechenden Ministerien. So umfasst beispielsweise der Umfang der Aufgaben des von der Ampelkoalition neu geschaffenen Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), die queerpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, wie die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, zu koordinieren und sie mit den beteiligten Ministerinnen und Ministern auf den Weg zu bringen. Er fungiert außerdem als Ansprechpartner für Verbände und Organisationen und stellt so die Schnittstelle zwischen der queeren Community und der Bundesregierung dar.


Auch bei der Amtszeit der Beauftragten gibt es große Unterschiede. Zwar ist es am häufigsten der Fall, dass die Amtszeit mit der Wahlperiode einhergeht, dies ist aber nicht notwendigerweise so (mehr dazu in dieser Ausarbeitung des WD). Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus wird als eines von wenigen Ämtern unbefristet bestimmt, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird durch den Bundestag für fünf Jahre gewählt.




Die aktuellen Beauftragten

Aktuell gibt es in der Bundesrepublik je nach Zählart 44 Beauftragte, Koordinatorinnen und Koordinatoren; im Kabinett Merkel IV waren es noch 40. Bislang hat die Ampelregierung sechs neue Stellen geschaffen – darunter auch das Amt der bereits erwähnten Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik .
Reem Alabali-Radovan (SPD) und Dr. Anna Christmann (Grüne) haben als einzige (Sonder-)Beauftragte gleich zwei Positionen inne. Wenig überraschend lässt sich bei einem Blick auf die Parteizugehörigkeit der Beauftragten erkennen, dass sie meist mit der Farbe des jeweiligen Ministeriums übereinstimmt. Außerdem gibt es einige Beauftragte, die keiner Partei angehören. Ein wichtiger Aspekt bei der Besetzung des Kabinetts der Ampelregierung war Parität, also eine gleiche Verteilung der Ämter an Männer und Frauen. Obgleich dieser Zustand bei den bisher namentlich bekannten Beauftragten nicht erreicht wurde, liegt der Anteil mit 19 von 44 deutlich höher, als dies im Kabinett Merkel IV der Fall war, als lediglich elf der 40 Positionen von Frauen besetzt wurden.



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