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16 February 2022 | Analyse
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Ausschüsse in der Gesetzgebung – Wie lange braucht ein Bericht?

Die Arbeit in Ausschüssen ist Integraler Bestandteil der deutschen Gesetzgebung. Grund genug für die letzte Legislaturperiode einmal genauer hinzuschauen: Wie lange brauchen Ausschüsse im Rahmen der Gesetzgebung um Berichte zu veröffentlichen und gibt es Unterschiede zwischen den Ausschüssen? Mithilfe des Polit-X-Vorgangstools werfen wir ein Blick in die Statistik.

In der Regel werden Gesetzentwürfe nach der 1. Beratung im Bundestag in die dort beschlossenen Ausschüsse überwiesen und ein federführender Ausschuss übernimmt die Zusammentragung eines Berichts inklusive Beschlussempfehlung. Die Statistik zeigt, dass einige Ausschüsse nur wenig in Gesetzvorgänge eingebunden sind, wie z.B. der Sportausschuss, während der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz insgesamt 151 Mal federführend war.

Eine besondere Rolle übernimmt der Haushaltsausschuss, der häufig zusätzlich zu den federführenden Ausschüssen einen Bericht über Auswirkungen auf den Haushalt gemäß § 96 Geschäftsordnung BT veröffentlicht. Für die Folgende Grafik werden allerdings nur diejenigen Vorlagen betrachtet, bei denen die jeweiligen Ausschüsse federführend waren, da die Berichte aus dem Haushaltsausschuss meist zeitgleich mit denen aus dem federführenden Ausschuss eingereicht werden. Der Durchschnitt über alle Ausschüsse verteilt, liegt bei 96 Tagen zwischen Überweisung und Veröffentlichung in der Bundestagssitzung. Natürlich spielen hierbei auch noch andere Faktoren eine Rolle, beispielsweise ob und wann Beratungen über Gesetzesvorhaben auf die Tagesordnung bei Bundestagssitzungen genommen werden. Dennoch bietet diese Statistik erste Hinweise auf die Arbeitsweise der Ausschüsse.




Nach §62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages haben Fraktionen das Recht, Ausschüsse nach dem Stand der Beratungen ihres Gesetzentwurfs zu befragen. Insgesamt gab es 14 dieser Berichte, allesamt von der Opposition initiiert. Interessanterweise fragte in einem Fall die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN nach dem Fortschritt eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung: Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. Dies war auch der einzige der 14 Gesetzesvorgänge, der nach einem solchen Bericht schließlich verabschiedet wurde, die restlichen wurden abgelehnt oder durch Ablauf der Legislatur erledigt.




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