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18.12.2015
Urteil (ABl.)
Europäischer Gerichtshof 

Regio Post GmbH & Co. KG gegen Stadt Landau in der Pfalz

2. Der Durchführungsbeschluss C(2012) 4391 endg. der Kommission vom 2. Juli 2012 zur Genehmigung ergänzender nationaler Direktzahlungen in Litauen für das Jahr 2012 ist ungültig, wogegen die Prüfung der Vorlagefragen nichts ergeben hat, was die Gültigkeit von Art. 10 Abs. 1 und Art. 132 Abs. 2 letzter Unterabsatz der Verordnung Nr. 73/2009 berühren könnte. 3. Die Prüfung der genannten Fragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 132 Abs. 2 letzter Unterabsatz der Verordnung Nr. 73/2...

Errors and omissions excepted. As of: 18.12.2015