Documents
Deutschland Bundesländer Baden-Württemberg Landtag Dokumente
28.11.2012
Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP undAntwortdes Justizministeriums 

Vermittlungsverfahren gemäß §§ 363 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG)

Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 2449 09. 10. 2012Kleine Anfragedes Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP undAntwortdes JustizministeriumsVermittlungsverfahren gemäß §§ 363 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG)Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft wurde ein Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG seit 2009 von den Beteiligten beantragt? 2. Wie oft konnte das Nachlassgericht mit den Beteiligten seit 2009 eine Einigung herbeiführen? 3. Wie oft hab...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 2449 09. 10. 2012Kleine Anfragedes Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP undAntwortdes JustizministeriumsVermittlungsverfahren gemäß §§ 363 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG)Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft wurde ein Verfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG seit 2009 von den Beteiligten beantragt? 2. Wie oft konnte das Nachlassgericht mit den Beteiligten seit 2009 eine Einigung herbeiführen? 3. Wie oft haben die Beteiligten seit 2009 dem Nachlassgericht eine Vereinbarung gemäß § 366 FamFG vorgelegt? 4. Wie oft hat das Nachlassgericht seit 2009 einen Auseinandersetzungsplan gemäß § 368 FamFG angefertigt? 5. Wie oft ist durch das Nachlassgericht seit 2009 eine Entscheidung durch das Los gemäß § 369 FamFG erfolgt? 6. Wie oft ist ein Gegenstand gemäß § 363 FamFG seit 2009 auseinandergesetzt worden? 09. 10. 2012 Dr. Goll FDP/DVPEingegangen: 09. 10. 2012 / Ausgegeben: 27. 11. 2012Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar ,,".1Landtag von Baden-Württemberg BegründungDrucksache 15 / 2449In Baden-Württemberg führen die Notariate auf Antrag ein Vermittlungsverfahren gemäß §§ 363 ff. FamFG zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften durch. Dieses Verfahren ist wenig bekannt. Es ist jedoch grundsätzlich geeignet, zur Streitschlichtung beizutragen. Aus diesem Grunde interessiert es, wie oft von dieser gesetzlichen Möglichkeit der Erbauseinandersetzung Gebrauch gemacht...

Errors and omissions excepted. As of: 28.11.2012