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29.11.2012
Antwort der Landesregierung
V-Personen beim Landeskriminalamt und beim Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1644 28.11.2012Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) V-Personen beim Landeskriminalamt und beim Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7671 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit und in welchem Zeitraum hat das...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1644 28.11.2012Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) V-Personen beim Landeskriminalamt und beim Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7671 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit und in welchem Zeitraum hat das Landeskriminalamt (LKA) des Landes Sachsen-Anhalt sog. V-Personen (Verbindungspersonen, Vertrauenspersonen etc.) aus der sog. 41er-Liste (Unterstützerumfeld NSU) oder der sog. 100er-Liste des Bundeskriminalamtes (BKA) geführt? Inwieweit und in welchem Zeitraum hat die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt sog. V-Personen aus der sog. 41er- oder der 100er-Liste geführt? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass Polizei- und Verfassungsschutzbehörden anderer Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst Personen der sog. 41erListe oder der 100er-Liste als V-Personen geführt haben? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung kann dem Auskunftsverlangen nicht entsprechen. Artikel 53 Absatz 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt befreit die Landesregierung von der Auskunftsverpflichtung insbesondere dann, wenn durch die Auskunftserteilung oder deren Folgen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt...
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