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03.12.2012
Unterrichtung
durch den Präsidenten des Landtags 

Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Leistungen an Abgeordnete und Fraktionen

I. 1. Nach § 22 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz) erstattet der Präsident dem Landtag jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz. Der nachstehende Bericht schließt an den Bericht vom 6. Dezember 2011 – Drucksache 16/677 – an. 2. Die Entschädigung nach § 5 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes wurde zuletzt durch Artikel 1 des Vierzehnten Landesgesetzes zur Än...

Errors and omissions excepted. As of: 03.12.2012