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04.12.2012
Kleine Anfrage
Schallschutzprogramm des Flughafens BER (2)
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/6443Kleine Anfrage 2552des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos an die Landesregierung Schallschutzprogramm des Flughafens BER (2) Bei dem Gerichtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht um den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER hat das Land Brandenburg im September 2011 eine Prozesserklärung abgegeben, die besagt, dass jene betroffenen Wohneinheiten in den Lärmschutzzonen, die nach den alten Schallschutz-Konturen mit gerade verla...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/6443Kleine Anfrage 2552des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos an die Landesregierung Schallschutzprogramm des Flughafens BER (2) Bei dem Gerichtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht um den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER hat das Land Brandenburg im September 2011 eine Prozesserklärung abgegeben, die besagt, dass jene betroffenen Wohneinheiten in den Lärmschutzzonen, die nach den alten Schallschutz-Konturen mit gerade verlaufenden An- und Abflugrouten, Anrecht auf bestimmtes Schallschutzniveau haben, auch dann nicht schlechter gestellt werden, wenn sie durch abknickende Flugrouten begünstigt werden. Es wurde also ein Bestandsschutz festgeschrieben. Die Schallschutz-Konturen für die abknickenden Routen sollen laut dieser Prozesserklärung also für die neu Betroffenen gelten. Nach der nochmaligen Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER hat die Landesregierung die Flughafengesellschaft FBB aufgefordert, einen monatlichen Sachstandsbericht zum Schallschutzprogramm zu übermitteln. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat auf seiner Homepage die Sachstandsberichte vom 31.08.12, 30.09.2012 und 01.11.2012 veröffentlicht. Diesen Sachstandsberichten ist nicht zu entnehmen, dass die FBB sich an diese Prozesserklärung hält und tatsächlich bei den Wohneinheiten, die schon nach der alten Berechnung mit geraden Flugrouten betroffen waren, den sich daraus ergebenden Schallschutz zubilligt. Vielmehr...
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