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04.12.2012
Kleine Anfrage
Straßenbau in der Gemeinde Schulzendorf
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/6449Kleine Anfrage 2558des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslosan die LandesregierungStraßenbau in der Gemeinde SchulzendorfDie Gemeinde ist der Straßenbaulastträger aller Gemeindestraßen, soweit keine anderen privatrechtlichen Regelungen bestehen. Die Gemeinde ist für die Herstellung, für die Unterhaltung und für die Erneuerung der Straßen zuständig sie ist i.R. Eigentümer der Straßen. Auf Empfehlungen des Landes Brandenburg und in Runds...
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Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/6449Kleine Anfrage 2558des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslosan die LandesregierungStraßenbau in der Gemeinde SchulzendorfDie Gemeinde ist der Straßenbaulastträger aller Gemeindestraßen, soweit keine anderen privatrechtlichen Regelungen bestehen. Die Gemeinde ist für die Herstellung, für die Unterhaltung und für die Erneuerung der Straßen zuständig sie ist i.R. Eigentümer der Straßen. Auf Empfehlungen des Landes Brandenburg und in Rundschreiben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, wird darauf hingewiesen, dass die Anlieger bei baulichen Maßnahmen in die Planung einzubeziehen sind. Sind Leitungsverwaltungen im Straßenkörper zu verlegen, sind mit dem Straßenbaulastträger Vereinbarungen zu schließen, die auf Grundlage technischer Vorschriften zu treffen sind. Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zustand der Straße und der Lebensraum für die Bürger keine Verschlechterung mit sich bringt und Ersatzmaßnahmen - infolge von Eingriffen - technisch gleichwertig sind. In Schulzendorf (Dahme-Spreewald), Karl-Marx-Straße, wurde 1928 eine Betonstraße mit einem Schichtenaufbau von 22- 25 cm zweilagigem Beton errichtet. Die 4 m breite Straße soll als Versuchsstraße (vermutlich für Bauabläufe, Verarbeitungsabläufe u.a.) für den Autobahnbau gedient haben. Die Straße ist technisch voll nutzungsfähig, verfügt über keinerlei Setzungserscheinungen (außerhalb von Bereichen mit Grundwassereinflüssen)....
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