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29.05.2018
Pressemitteilung
M-V fördert Ausbau des ländlichen Wegs von Gamm nach Bahlen
Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat den Bürgermeistern der Gemeinde Neu Gülze und der Stadt Boizenburg am heutigen Nachmittag die Zuwendungsbescheide für eine Förderung zum Ausbau des Verbindungsweges zwischen den ländlichen Siedlungen Gamm (Neu Gülze) und Bahlen (Boizenburg) übergeben. „Investitionen wie diese stärken den gemeinschaftlichen Zusammenhalt und bilden damit das Fundament für die Zukunft des ländlichen Raumes“, sagte der Minister.Bis November dieses...
Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat den Bürgermeistern der Gemeinde Neu Gülze und der Stadt Boizenburg am heutigen Nachmittag die Zuwendungsbescheide für eine Förderung zum Ausbau des Verbindungsweges zwischen den ländlichen Siedlungen Gamm (Neu Gülze) und Bahlen (Boizenburg) übergeben. „Investitionen wie diese stärken den gemeinschaftlichen Zusammenhalt und bilden damit das Fundament für die Zukunft des ländlichen Raumes“, sagte der Minister.Bis November dieses Jahres soll eine rund einen Kilometer lange, gepflasterte Spurbahn mit beidseitigem Bankett den derzeit unbefestigten Weg ersetzen. Sie dient vorrangig der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, verbessert aber auch nachhaltig die Verkehrsverhältnisse der Region. Als Gemeinschaftsmaßnahme erreichte der Ausbau bei der Projektauswahl für Maßnahmen des ländlichen Wegebaus im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine hohe Priorität, was eine Förderung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) möglich machte.Die insgesamt rund 365.000 EUR teure Baumaßnahme wird vom Landwirtschaftsministerium zu 65 Prozent gefördert, so dass für die kooperierenden Gemeinden ein Eigenanteil von rund 55.000 EUR (Boizenburg) bzw. rund 72.000 EUR (Neu Gülze) verbleibt.HINTERGRUND:Gemeinden können eine Förderung für Baumaßnahmen von außerörtlichen Straßen und Wegen, die in ihrer Baulast liegen, nach Punkt 9 („ländlicher Wegebau“) der Richtlinie für die Förderung der...
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