Documents
Deutschland Bundesländer Soziale Medien Facebook Baden-Württemberg
22.05.2018
Dr. Rainer Balzer (AfD)
Facebook Baden-Württemberg 

Das Kieler Bildungsministerium bleibt dabei

Das Kieler Bildungsministerium bleibt dabei: Details zu dem Verfahren, mit dem es die Verfassungs- und Schulgesetzmäßigkeit der SCHLAU-Workshops an den Schulen in Schleswig-Holstein überprüft hat, will es weiter nicht öffentlich machen. Dies hat ein Auskunftsantrag des Vereins echte Toleranz jetzt ergeben. Von vierzehn Fragen, die der Verein echte Toleranz dem Ministerium in seinem Auskunftsantrag am 10. April gestellt hat, hat das Bildungsministerium nur fünf beantwortet – vier davon unvolls...
Das Kieler Bildungsministerium bleibt dabei: Details zu dem Verfahren, mit dem es die Verfassungs- und Schulgesetzmäßigkeit der SCHLAU-Workshops an den Schulen in Schleswig-Holstein überprüft hat, will es weiter nicht öffentlich machen. Dies hat ein Auskunftsantrag des Vereins echte Toleranz jetzt ergeben. Von vierzehn Fragen, die der Verein echte Toleranz dem Ministerium in seinem Auskunftsantrag am 10. April gestellt hat, hat das Bildungsministerium nur fünf beantwortet – vier davon unvollständig. Außerdem hat es die Unterlagen, deren Herausgabe der Verein ebenfalls beantragt hat, ohne Angabe von Gründen einbehalten. Gesetzliche Auskunftspflicht verletzt „Dass das Bildungsministerium seiner gesetzlichen Auskunftspflicht gemäß dem schleswig-holsteinischen Informationszugangsgesetz nicht entspricht, ist schon ein starkes Stück,“ meint Peter Rohling, Vorstand des Vereins echte Toleranz: „Schließlich unterliegt das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde – wie jede andere Behörde auch – dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Recht- und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Anders ausgedrückt: auch das Bildungsministerium muss sich an Recht und Gesetz halten. Warum es dies im Fall unseres Auskunftsantrages nicht tut, würden wir gerne von Bildungsministerin Prien selbst erfahren. Als gelernte Volljuristin und berufserfahrene Rechtsanwältin kennt sie die gesetzlichen Auskunftspflichten ihrer Behörde sicher bestens. Umso spannender wäre es, ihre Erklärung dafür zu hören, warum...

Errors and omissions excepted. As of: 22.05.2018