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07.08.2013
Kleine Anfrage
Verlandungsproblematik in Hafenbereichen am Bodensee
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 3699 28. 06. 2013Kleine Anfrageder Abg. Ulrich Müller und Wolfgang Reuther CDU undAntwortdes Ministeriums für Verkehr und InfrastrukturVerlandungsproblematik in Hafenbereichen am BodenseeKleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchem Umfang, durch welche Prozesse und in welcher Geschwindigkeit verlanden Häfen für die gewerbliche Schifffahrt sowie die Freizeitschifffahrt am Bodensee (in und vor den Hafenbecken)? 2. Wie i...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 3699 28. 06. 2013Kleine Anfrageder Abg. Ulrich Müller und Wolfgang Reuther CDU undAntwortdes Ministeriums für Verkehr und InfrastrukturVerlandungsproblematik in Hafenbereichen am BodenseeKleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchem Umfang, durch welche Prozesse und in welcher Geschwindigkeit verlanden Häfen für die gewerbliche Schifffahrt sowie die Freizeitschifffahrt am Bodensee (in und vor den Hafenbecken)? 2. Wie ist insbesondere die Situation am Fährhafen in Friedrichshafen? 3. Wie stellt sich die Rechtslage bei der Behebung dieser Beeinträchtigungen dar zwischen dem Land einerseits, den jeweiligen Kommunen, den Hafenbetreibern und den Hafennutzern andererseits? 4. Ergibt sich eine spezifische (Mit-)Verantwortung des Landes, weil und insoweit als sich die Verlandung (auch) aus Abläufen ergibt, die ihren Ursprung in jenem Teil des Bodensees haben, in dem das Land Träger der Gewässerunterhaltspflicht ist? 5. Wie hat sich das Land bisher bei Wünschen verhalten, die Verlandung in und vor Hafenbereichen zu bekämpfen und was hat sie diesbezüglich in der Zukunft vor und wird es sich an der Behebung der Problematik im Hafenbereich Friedrichshafen beteiligen? 26. 06. 2013 Müller, Reuther CDUEingegangen: 28. 06. 2013 / Ausgegeben: 05. 08. 2013Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar ,,".1Landtag von Baden-Württemberg Antwort )Drucksache 15 / 3699Mit Schreiben vom 29. Juli 2013 Nr....
Errors and omissions excepted. As of: 07.08.2013