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09.08.2013
Vorlage ­ zur Kenntnisnahme ­

Rücklagenbildung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Geschäftsjahr 2012

Drucksache 17/109931.07.201317. WahlperiodeVorlage ­ zur Kenntnisnahme ­Rücklagenbildung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Geschäftsjahr 2012Abgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/1099Der Senat von Berlin WiTechForsch - IV B 13 Tel.: 90 13 (9 13) - 8547An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorlage - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlinüber Rücklagenbildung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Geschäftsjahr 2012 ----------------...
Drucksache 17/109931.07.201317. WahlperiodeVorlage ­ zur Kenntnisnahme ­Rücklagenbildung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Geschäftsjahr 2012Abgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/1099Der Senat von Berlin WiTechForsch - IV B 13 Tel.: 90 13 (9 13) - 8547An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorlage - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlinüber Rücklagenbildung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Geschäftsjahr 2012 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vor: Gemäß § 3 Abs. 2 letzter Satz Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) vom 14. Juli 2006, zuletzt geändert durch Art. II Zweites Vergütungs- und Transparenzgesetz vom 19. April 2011 ist das Abgeordnetenhaus über eine Rücklagenbildung zu unterrichten. Hierzu wird berichtet: In der 5. Änderungsvereinbarung vom 24. Oktober 2003 zum Konsortialvertrag vom 18. Juni 1999 haben die Gesellschafter vereinbart, zur Substanzerhaltung des Anlagevermögens der BWB eine jährliche Gewinnrücklage in Höhe von 60 % des Gewinnanteils nach Gewerbesteuern, der sich aus der Abschreibungsdifferenz nach Wiederbeschaffungszeitwerten und nach Anschaffungs- und Herstellkosten ergibt, zu bilden. Die Berechnung ist in dem durch die 5. ÄndV eingefügten § 3a des Vertrags über zwei Stille Gesellschaften und zur Begründung einer einheitlichen...

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