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16.08.2013
Antwort
der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage, Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 

Zuverlässigkeit der Mibrag nach Bundesberggesetz

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/2353 15.08.2013Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuverlässigkeit der Mibrag nach Bundesberggesetz Kleine Anfrage - KA 6/7948 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 30. Oktober 2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil VI ZR 4/12 zur Stasivorbelastung eines Unternehmensmanagers festgestellt, dass ,,im Hinblick auf die besondere Bedeutung der A...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/2353 15.08.2013Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuverlässigkeit der Mibrag nach Bundesberggesetz Kleine Anfrage - KA 6/7948 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 30. Oktober 2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil VI ZR 4/12 zur Stasivorbelastung eines Unternehmensmanagers festgestellt, dass ,,im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Aufarbeitung des Überwachungssystems der Staatssicherheit" eine Firma im Bereich der Brennstoffversorgung ,,aufgrund ihrer zunehmenden Bedeutung für die Energieversorgung in Deutschland nach wie vor im Blickpunkt der Öffentlichkeit" steht: ,,Die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft begründen ein anzuerkennendes Interesse an näheren Informationen über Tat und Täter." Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Gegenstand der Kleinen Anfrage ist das private Bergbauunternehmen Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG), das im Zuge der Privatisierung der ostdeutschen Braunkohlenindustrie (vgl. Vertrag zur Aufspaltung der Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohlewerke AG 1993) entstand. Das Land Sachsen-Anhalt ist an dem Unternehmen nicht beteiligt und auch nicht in den Organen der Gesellschaft vertreten. Dies vorausgeschickt, beantwortet die...

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