Documents
Deutschland Bundesländer Berlin Abgeordnetenhaus Dokumente
22.08.2013
Antrag
der Piratenfraktion 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Drucksache 17/111321.08.201317. WahlperiodeAntragder PiratenfraktionGesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und VolksentscheidDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen: ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Vom... Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel I Änderung des Abstimmungsgesetzes Das Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in der Fassung der Bekanntmachung vom...
Drucksache 17/111321.08.201317. WahlperiodeAntragder PiratenfraktionGesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und VolksentscheidDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen: ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Vom... Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel I Änderung des Abstimmungsgesetzes Das Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2013 (GVBl. S. 304), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Abstimmungsgesetzes und des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 359), wird wie folgt geändert: § 32 Absatz 1 wird um einen Satz 2 ergänzt: ,,Auf Antrag der Trägerin eines Volksbegehrens soll der Volksentscheid gemeinsam mit einer Wahl oder mit anderen Volksentscheiden durchgeführt werden, wenn das notwendige Verfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann."Abgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/1113Artikel II Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Begründung: Die demokratische Legitimation eines Volksentscheids hängt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ab. Auch ein geringer individueller Zeitaufwand bedeutet dabei gesamtgesellschaftlich einen erheblichen Einsatz von Lebenszeit. Die Durchführung des Volksentscheids sollte für die Bürgerinnen und Bürger daher möglichst...

Errors and omissions excepted. As of: 22.08.2013