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22.08.2013
Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 

Fundtierverordnung für Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/2360 20.08.2013Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fundtierverordnung für Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8020 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Grundlagen für eine Fundtierverordnung für Sachsen-Anhalt sollen am Runden Tisch zum Tierschutz, der beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt angesiedelt ist, erarbeitet werden. Ein wesentlicher A...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/2360 20.08.2013Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fundtierverordnung für Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8020 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Grundlagen für eine Fundtierverordnung für Sachsen-Anhalt sollen am Runden Tisch zum Tierschutz, der beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt angesiedelt ist, erarbeitet werden. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Kostenverteilung zwischen Kommunen und Tierheimen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Wann wird die Landesregierung eine Fundtierverordnung erarbeiten und vorstellen? Das Fundrecht, von dem auch Fundtiere erfasst werden, ist bundesrechtlich geregelt. Für Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, voraussichtlich bis November 2013 einen zwischen den zuständigen Ressorts noch abzustimmenden gemeinsamen Erlass zur Anwendung des Fundrechts auf Tiere herauszugeben.(Ausgegeben am 20.08.2013)

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