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23.08.2013
Antrag
Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012
Antrag
des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
betreffend Rechnung über den Haushalt des Hessischen
Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012
Sehr geehrter Herr Präsident,
nach § 101 LHO wird die Rechnung des Hessischen Rechnungshofs vom
Landtag geprüft. Ich darf Sie bitten, die Prüfung und Entlastung durch den
Landtag herbeizuführen. Eine Erläuterung zur Rechnung ist beigefügt.
Die Rechnungsunterlagen liegen hier zur Einsichtnahme bereit.
Darmstadt, 16. August 2013
Mit freundlichen Grüße...
Errors and omissions excepted. As of: 23.08.2013