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23.08.2013
Antrag
des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs 

Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012

Antrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs betreffend Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012 Sehr geehrter Herr Präsident, nach § 101 LHO wird die Rechnung des Hessischen Rechnungshofs vom Landtag geprüft. Ich darf Sie bitten, die Prüfung und Entlastung durch den Landtag herbeizuführen. Eine Erläuterung zur Rechnung ist beigefügt. Die Rechnungsunterlagen liegen hier zur Einsichtnahme bereit. Darmstadt, 16. August 2013 Mit freundlichen Grüße...

Errors and omissions excepted. As of: 23.08.2013