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Deutschland Bund Bundestag Drucksachen
28.08.2013
Unterrichtung
#1714625
durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages 

Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz)

Deutscher Bundestag Drucksache 17/14625 17. Wahlperiode 23. 08. 2013 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz) Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als...

Errors and omissions excepted. As of: 28.08.2013