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28.08.2013
Kleine Anfrage 3123
des Abgeordneten Andreas Büttner der FDP-Fraktion an die Landesregierung 

Betriebskosten einer Kindertagesstätte

Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/7838NeudruckKleine Anfrage 3123des Abgeordneten Andreas Büttner der FDP-Fraktion an die LandesregierungBetriebskosten einer KindertagesstätteGemäß § 16 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz stellt die Gemeinde dem Träger einer gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 erforderlichen Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Gru...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/7838NeudruckKleine Anfrage 3123des Abgeordneten Andreas Büttner der FDP-Fraktion an die LandesregierungBetriebskosten einer KindertagesstätteGemäß § 16 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz stellt die Gemeinde dem Träger einer gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 erforderlichen Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke. Die Kosten einer Kindertagesstätte werden unter anderem durch die StandortGemeinde getragen.Ich frage die Landesregierung:1. Welche Kosten einer Kindertagesstätte übernimmt die Standort-Gemeinde demnach? (Bitte auflisten nach Bau-, Bewirtschaftungs- und Betriebskosten sowie Investitionskosten)2. Inwieweit ist die die Standort-Gemeinde insbesondere zur kostenlosen Gestellung der Kita-Gebäude (einschließlich Reinigung, Hausmeister und Bewirtschaftungs- und Betriebskosten) bzw. zur kurzfristigen Erstattung der dem freien Träger entstandenen Kosten verpflichtet?

Errors and omissions excepted. As of: 28.08.2013