Documents
Deutschland Bund Bundesregierung Obere Bundesbehörden BKartA
19.01.2022
Pressemitteilung
Bundeskartellamt 

Rethmann-Gruppe/Remondis: Bundeskartellamt prüft Voraussetzungen für erweiterte Anmeldepflicht für künftige Übernahmen (§39a GWB)

Rethmann-Gruppe/Remondis: Bundeskartellamt prüft Voraussetzungen für erweiterte Anmeldepflicht für künftige Übernahmen (§39 a GWB)Meldung vom:19.01.2022 Das Bundeskartellamt leitet im Entsorgungsbereich eine weitere Sektoruntersuchung ein. Gegenstand ist die Prüfung, ob die Rethmann-Gruppe verpflichtet werden kann, künftig auch Übernahmen kleiner Unternehmen der Behörde zur Prüfung vorlegen zu müssen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In einzelnen Branchen kaufen große Unterne...
Rethmann-Gruppe/Remondis: Bundeskartellamt prüft Voraussetzungen für erweiterte Anmeldepflicht für künftige Übernahmen (§39 a GWB)Meldung vom:19.01.2022 Das Bundeskartellamt leitet im Entsorgungsbereich eine weitere Sektoruntersuchung ein. Gegenstand ist die Prüfung, ob die Rethmann-Gruppe verpflichtet werden kann, künftig auch Übernahmen kleiner Unternehmen der Behörde zur Prüfung vorlegen zu müssen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In einzelnen Branchen kaufen große Unternehmen in großer Zahl kleine Unternehmen auf, ohne dass das Bundeskartellamt dies prüfen kann. Dies führt zu einem fortschreitenden Konzentrationsprozess, der der Kontrolle des Bundeskartellamtes entzogen ist. Wir fürchten, dass dies bei den zahlreichen Aufkäufen durch Rethmann/Remondis in der Entsorgungsbranche der Fall ist. Der Gesetzgeber hat uns genau für diesen Fall die Möglichkeit gegeben, auch kleine Übernahmen zu überprüfen. Voraussetzung hierfür ist eine spezielle Sektoruntersuchung, die wir jetzt mit Blick auf die Entsorgungswirtschaft und die spezifische Marktposition der Rethmann-Gruppe einleiten.“ Grundsätzlich greift die Fusionskontrolle erst, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen, also eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung gegeben ist. Die neue Vorschrift des § 39 a GWB, die mit Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle seit Anfang 2021 gilt, erlaubt es dem Bundeskartellamt, Unternehmen dazu zu verpflichten, auch Übernahmen von kleineren Unternehmen,...

Errors and omissions excepted. As of: 19.01.2022