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05.11.2019
Zusammenfassung
Kommission/ Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte)
Rechtssache C‑192/18 Europäische Kommissiongegen Republik Polen Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. November 2019„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit – Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten – Möglichkeit, das Richte...
Rechtssache C‑192/18 Europäische Kommissiongegen Republik Polen Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. November 2019„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit – Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten – Möglichkeit, das Richteramt mit Genehmigung des Justizministers über das neu festgelegte Ruhestandsalter hinaus auszuüben – Art. 157 AEUV – Richtlinie 2006/54/EG – Art. 5 Buchst. a und Art. 9 Abs. 1 Buchst. f – Verbot von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Entgelt‑, Arbeits- und Beschäftigungsfragen – Festlegung unterschiedlicher Ruhestandsalter für Frauen und Männer, die als Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten und am Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) sowie als Staatsanwälte bei den polnischen Staatsanwaltschaften tätig sind“1. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist(Art. 258 AEUV)(vgl. Rn. 38)2. Sozialpolitik – Männliche und weibliche Arbeitnehmer – Gleiches Entgelt – Dienstbezüge – Begriff – Regelung über Ruhestandsbezüge für Richter und Staatsanwälte, die diesen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden –...
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