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30.03.2021
Fachmeldungen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 

Änderung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet

Änderung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet BVL setzt Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig um Datum: 30.03.2021 Arbeitsbereiche Pflanzenschutzmittel Fachmeldungen Änderung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte in seinem Urteil die Anwendungsbestimmung (AWB) NG 356 für ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet als rechtswidrig angesehen. Das Bundesamt für Verbrauche...
Änderung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet BVL setzt Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig um Datum: 30.03.2021 Arbeitsbereiche Pflanzenschutzmittel Fachmeldungen Änderung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte in seinem Urteil die Anwendungsbestimmung (AWB) NG 356 für ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet als rechtswidrig angesehen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hebt daher für das von dem Gerichtsverfahren direkt betroffene Pflanzenschutzmittel sowie für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet die AWB NG 356 (bzw. NG 356-1 und NG 356-3) auf. Folgende Pflanzenschutzmittel sind betroffen:Zulassungsnr. Mittel 008431-00/00 Liberator Pro (DFF+FFA+MRB SC 430)009000-00/00 DFF+FFA+MRB SC 406 00 A 060-00/00 ACL+DFF+FFA SC 570 008993-00/00 Merkur 008392-00/00 Quirinus 008395-00/00 Pontos 008654-00/00 SUNFIRE 008362-00/01 CARPATUS SC 00 A 139-00/00 VULCANUS 008286-00/00 ARNOLD 008548-00/00 Mertil 008859-00/00 FLUENT 500 SC NG 356: Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet. NG 356-1: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 250 g Flufenacet pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln- nicht überschritten werden (auch...

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