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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
16.04.2014
Entscheidungen
#VII R 17/12
Bundesfinanzhof 

VII. Senat – Anordnung einer Zollprüfung zur Ermittlung zollwertrechtlich zu berücksichtigender Lizenzzahlungen

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 28.1.2014, VII R 17/12 Anordnung einer Zollprüfung zur Ermittlung zollwertrechtlich zu berücksichtigender Lizenzzahlungen Leitsätze Die Zollbehörden können die Geschäftsunterlagen geschäftlich mittelbar an einer Einfuhr beteiligter Personen prüfen, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung zu überzeugen oder die für eine zutreffende rechtliche Behandlung des Einfuhrgeschäfts erforderlichen Angaben zu ermitteln. Mittelbar beteiligt ist ein Dritter,...
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 28.1.2014, VII R 17/12 Anordnung einer Zollprüfung zur Ermittlung zollwertrechtlich zu berücksichtigender Lizenzzahlungen Leitsätze Die Zollbehörden können die Geschäftsunterlagen geschäftlich mittelbar an einer Einfuhr beteiligter Personen prüfen, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung zu überzeugen oder die für eine zutreffende rechtliche Behandlung des Einfuhrgeschäfts erforderlichen Angaben zu ermitteln. Mittelbar beteiligt ist ein Dritter, der eingeführte Waren (hier: Musik-CDs) von dem Importeur (oder einem zwischengeschalteten Dritten) erwirbt. Die Zollbehörden können bei ihm prüfen, ob er aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Exporteur (oder einem zwischengeschalteten Dritten) verpflichtet ist, für die Nutzung in der Ware verkörperter Urheberrechte an diesen Lizenzgebühren zu zahlen. Als Prüfungsanlass reicht dafür aus, dass nach der Lebenserfahrung für die Nutzung solcher Rechte ein Entgelt gefordert und seine Entrichtung ggf. mit Auswirkung auf den Zollwert der Ware gesichert zu werden pflegt. Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Hauptzollamt --HZA--) möchte im Wege einer Zollaußenprüfung Lizenzgebühren ermitteln, von denen es annimmt, dass die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) sie im Zusammenhang mit dem von ihr unterhaltenen Vertrieb von CDs bezahlt, auf denen Musik gespeichert ist. Die Klägerin erwirbt CDs von der Firma C (im Folgenden: C), welche Musik-CDs in die...

Errors and omissions excepted. As of: 16.04.2014