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14.05.2014
Entschließungsantrag
Zur Aktuellen Stunde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/9053Entschließungsantragder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENzur Aktuellen Stunde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag am 14.05.2014 (Drs. 5/8970) Novelliertes Arzneimittelgesetz zur Antibiotikareduktion in der Nutztierhaltung zügig umsetzen - Gesundheitsgefahren durch Resistenzen minimieren I. Der Landtag stellt fest: Kein anderes europäisches Land setzt so viel Antibiotika in der Nutztierhaltung ein wie Deutschland. Dies begü...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/9053Entschließungsantragder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENzur Aktuellen Stunde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag am 14.05.2014 (Drs. 5/8970) Novelliertes Arzneimittelgesetz zur Antibiotikareduktion in der Nutztierhaltung zügig umsetzen - Gesundheitsgefahren durch Resistenzen minimieren I. Der Landtag stellt fest: Kein anderes europäisches Land setzt so viel Antibiotika in der Nutztierhaltung ein wie Deutschland. Dies begünstigt die Herausbildung von antibiotikaresistenten Bakterienstämmen. Multiresistente Keime sind in den Krankenhäusern bereits ein erhebliches Problem. Die Zahl der Patienten, die alljährlich allein in Deutschen Krankenhäusern an Infektionen durch multiresistente Erreger sterben, wird auf bis zu 30.000 geschätzt. Es wird von der Wissenschaft nicht mehr infrage gestellt, dass der breite Einsatz von Antibiotika in der industriellen Tiermast für die Entstehung und Verbreitung von resistenten Haut- und Darmkeimen bei Mensch und Tier mitverursachend ist. Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes soll nun zur Verringerung des AntibiotikaEinsatzes in der Nutztierhaltung beitragen. Es sieht umfassende Dokumentationspflichten zur Antibiotikavergabe in einer staatlichen Datenbank sowie Reduzierungsmaßnahmen durch die Tierhalter vor, sofern überdurchschnittlich viel Antibiotika in den Betrieben verabreicht wurden. Die zuständigen Behörden können, soweit erforderlich, weitergehende Maßnahmen...
Errors and omissions excepted. As of: 14.05.2014