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18.10.2017
Pressemitteilung
Staatskanzlei Sachsen-Anhalt 

Kabinett beschließt Gesetzentwurf der Schulgesetznovelle

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 634/2017 Magdeburg, den 17. Oktober 2017 Kabinett beschließt Gesetzentwurf der SchulgesetznovelleTullner:  „Grundlagen für Grundschulverbund sollen geschaffen werden“Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf der Schulgesetznovelle beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für die parlamentarischen Beratungen übergeben. „Eine Novelle des Schulgesetzes ist nötig, um die gesetzliche Grundlage für die Schulen in einigen wesentlichen Punkten an...
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 634/2017 Magdeburg, den 17. Oktober 2017 Kabinett beschließt Gesetzentwurf der SchulgesetznovelleTullner:  „Grundlagen für Grundschulverbund sollen geschaffen werden“Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf der Schulgesetznovelle beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für die parlamentarischen Beratungen übergeben. „Eine Novelle des Schulgesetzes ist nötig, um die gesetzliche Grundlage für die Schulen in einigen wesentlichen Punkten an aktuelle Anforderungen anzupassen. So sollen die Grundlagen für den Schulverbund geschaffen werden, der dazu beitragen wird, das Grundschulnetz im ländlichen Raum zu erhalten, aber gleichzeitig den demografischen Entwicklungen Rechnung trägt. Mit Öffnung des Vorbereitungsdienstes werden notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für Seiten- und Quereinsteiger geschaffen, die dazu beitragen, den Lehrkräftebedarf abzusichern. Darüber hinaus sollen Schulen in freier Trägerschaft beim Einsatz von Lehrkräften den öffentlichen Schulen gleichgestellt und von bürokratischen Lasten befreit werden“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.                          Zu den wesentlichen Eckpunkten des Gesetzentwurfes zählen:Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung von Schulstandorten in ländlichen Regionen mit geringer EinwohnerdichteZum weitgehenden Erhalt von Grundschulstandorten im ländlichen Raum mit geringer Einwohnerdichte soll den Schulträgern von Grundschulen die Möglichkeit eingeräumt...

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