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17.10.2017
Kleine Anfrage
#6/11026
Lippmann, Valentin   GRÜNE 

Gefährliche bzw. verrufene Orte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2

Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thema: Gefährliche bzw. verrufene Orte nach 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG in Sachsen Fragen an die Staatsregierung: 1. Welches sind in Sachsen derzeit gefährliche Orte nach 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG? (Bitte konkreten Ausschnitt der Straßenkarte beifügen.) 2. Wie und in welchen Abständen werden die Polizeibediensteten über diese Orte informiert? 3. An welchen dieser Orte wurden sei...

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