Documents
Deutschland Bundesländer Sachsen-Anhalt Landtag Dokumente
14.05.2014
Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) 

Rechtsrockkonzert in Gommern

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/3072 09.05.2014Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechtsrockkonzert in Gommern Kleine Anfrage - KA 6/8292 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Medienberichten fand am 22./23. März 2014 ein neonazistisches Rechtsrockkonzert in Gommern statt, das durch einen Polizeieinsatz frühzeitig beendet worden sein soll. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inn...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/3072 09.05.2014Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechtsrockkonzert in Gommern Kleine Anfrage - KA 6/8292 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Medienberichten fand am 22./23. März 2014 ein neonazistisches Rechtsrockkonzert in Gommern statt, das durch einen Polizeieinsatz frühzeitig beendet worden sein soll. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als ,,Verschlusssache - Vertraulich" eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124 S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das...

Errors and omissions excepted. As of: 14.05.2014