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15.05.2014
Mündliche Fragen

Für die Fragestunde in der 11. Plenarsitzung am Dienstag, dem 20. Mai 2014

Mündliche Fragen für die Fragestunde in der 11. Plenarsitzung am Dienstag, dem 20. Mai 2014 Mündliche Fragen dürfen - nach § 37 Abs. 3 GOHLT - nicht Gegenstände von lediglich örtlich begrenztem Interesse betreffen. Nicht mehr aufgerufene Mündliche Fragen werden zusammen mit der schriftlichen Antwort der Landesregierung als Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt, falls nicht bis zum Ende der Plenarsitzung die Übertragung in die nächste Fragestunde gewünscht wird - § 37 Abs. 7 GOHLT -. Aus der l...

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