Documents
Deutschland Bundesländer Sachsen-Anhalt Landtag Dokumente
21.05.2014
Antwort
Finanzschwache Kommunen und kommunaler Straßenbau 2013
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/3105 16.05.2014Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE)Finanzschwache Kommunen und kommunaler Straßenbau 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8311 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Gemeinden und Landkreise erhalten zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur nach § 16 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Investitionspauschale. Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FAG wurde für das Haushalt...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/3105 16.05.2014Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE)Finanzschwache Kommunen und kommunaler Straßenbau 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8311 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Gemeinden und Landkreise erhalten zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur nach § 16 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Investitionspauschale. Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FAG wurde für das Haushaltsjahr 2013 diesen Zuweisungen 5 Millionen vorab entnommen und finanzschwachen Kommunen zur Erbringung des Eigenanteils für nach § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes geförderte Straßenbauprojekte zur Verfügung gestellt. In seiner Pressemitteilung 051/2013 stellte das Finanzministerium die im Kalenderjahr 2013 mit Mitteln aus dem FAG geförderten Straßenbauprojekte dar.Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen gem. § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden die Zuweisungen finanzschwachen Kommunen gewährt, die Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) erhalten, aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage sind, den verbleibenden Eigenanteil aufzubringen, so dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist und der Wegfall der Förderung nach dem EntflechtG droht. Als finanzschwach gilt eine Kommune, wenn sie ihren Haushalt im Jahr der Antragstellung...
Errors and omissions excepted. As of: 21.05.2014