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Deutschland Bund Bundesgerichte BSG
18.09.2012
Entscheidung
2. Senat - Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - keine Anrechnung: private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Systemwidrigkeit - kein innerer wirtsc...
Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 51/12 vom 17.9.2012, Presse-Mitteilung Nr. 51/12 vom 24.9.2012 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.9.2012, B 2 U 15/11 RGesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - keine Anrechnung: private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Systemwidrigkeit - kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang - Eingriff in die gem Art 2 Abs 1 GG geschützte private Vorsorgefreiheit - kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gem Art 3...
Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 51/12 vom 17.9.2012, Presse-Mitteilung Nr. 51/12 vom 24.9.2012 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.9.2012, B 2 U 15/11 RGesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - keine Anrechnung: private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Systemwidrigkeit - kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang - Eingriff in die gem Art 2 Abs 1 GG geschützte private Vorsorgefreiheit - kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gem Art 3 Abs 1 GG - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer isolierten AnfechtungsklageLeitsätzeAnsprüche aus einem privaten Versicherungsvertrag mindern nicht als anzurechnendes Einkommen die Höhe einer Übergangsleistung aufgrund einer Berufskrankheit.TenorAuf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 2011 abgeändert: Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 17. Juli 2007 und die Höchstwertfestsetzung des Rechts auf Übergangsleistung auf 287,22 Euro sowie die Feststellung einer Rückforderung von 2812,78 Euro im Bescheid der Beklagten vom 2. Juni 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. September 2005 wird aufgehoben.Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen zu erstatten.Tatbestand1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Höhe der Übergangsleistung zu niedrig festgesetzt hat und ob sie Vorschüsse auf die Übergangsleistung in Höhe von...
Errors and omissions excepted. As of: 18.09.2012