Documents
Deutschland Bundesländer Berlin Abgeordnetenhaus Dokumente
30.05.2014
Gesetz
Senat von Berlin InnSport I 

Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2014/2015)

Drucksache 17/167728.05.201417. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2014/2015)Abgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/1677Der Senat von Berlin InnSport I D 12 Telefon 9(0)223 - 1162An das Abgeordnetenhaus von Berlinüber Senatskanzlei ­ G Sen ­Vorblatt Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ über ein Gesetz zur Anpassun...
Drucksache 17/167728.05.201417. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2014/2015)Abgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/1677Der Senat von Berlin InnSport I D 12 Telefon 9(0)223 - 1162An das Abgeordnetenhaus von Berlinüber Senatskanzlei ­ G Sen ­Vorblatt Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ über ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2014/2015)A. ProblemNach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin und § 70 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.Auf Grund des Alimentationsprinzips hat der Gesetzgeber die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten insbesondere unter Berücksichtigung der sonstigen Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst anzupassen.Seite 1 von 80Des Weiteren sind nach Schaffung der stellenplanmäßigen Voraussetzungen mit dem Gesetz zur Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Haushaltsgesetz 2014/2015 - HG 14/15) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 902)...

Errors and omissions excepted. As of: 30.05.2014