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02.08.2017
Pressemitteilung
Höhere Zulagen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Der Senat hat sich heute (1. August 2017) für eine Erhöhung der Zulagen im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: „Benachteiligungen innerhalb bestimmter Berufsgruppen sollen beendet, besondere Arbeitsbelastungen besser entlohnt werden. Außerdem sollen Berufseinsteiger mit vergleichsweise geringem Gehalt Weihnachtsgeld in Höhe von 840 Euro erhalten.“ Auf insgesamt rund 1,2 Millionen Euro jährlich summieren sich die im Gesetzesentwurf enthaltenen Aufstockun...
Der Senat hat sich heute (1. August 2017) für eine Erhöhung der Zulagen im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: „Benachteiligungen innerhalb bestimmter Berufsgruppen sollen beendet, besondere Arbeitsbelastungen besser entlohnt werden. Außerdem sollen Berufseinsteiger mit vergleichsweise geringem Gehalt Weihnachtsgeld in Höhe von 840 Euro erhalten.“ Auf insgesamt rund 1,2 Millionen Euro jährlich summieren sich die im Gesetzesentwurf enthaltenen Aufstockungen. Alle Erhöhungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2017 gezahlt werden. Profitieren werden: Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Auszubildende (Anwärterinnen und Anwärter) für die unteren Besoldungsgruppen (früher mittlerer Dienst).Die Lehrkräfte bekommen künftig auch eine Zulage (87,21 Euro monatlich), die bereits an Studienrätinnen und –räte gezahlt wird. Damit wird eine Benachteiligung der Lehrkräfte des ehemaligen gehobenen Dienstes beseitigt und deren Engagement gewürdigt.Die Feuerwehrzulage (127,38 Euro monatlich) erhalten künftig auch Feuerwehrbeamtinnen und –beamte, die außerhalb des eigentlichen Einsatzdienstes tätig sind und zum Beispiel Aufgaben der Ausbildung des Feuerwehrnachwuchses übernehmen. Die Zulage für Justizvollzugsbeamte wird von 95,53 Euro auf 115,53 Euro monatlich erhöht. Damit werden den gewachsenen Anforderungen für den Dienst im Strafvollzug Rechnung getragen.Die Anwärter für Ämter bis A 8...
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