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07.11.2019
Pressemitteilung
Fraktion der AfD im Bundestag 

Brandner zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses

Berlin, 6. November 2019. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner erklärt zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses:„Konkrete Vorwürfe in der heutigen Sitzung wurden gegen mich nicht erhoben, sondern nur haltlose, unkonkrete Anschuldigungen. Sollten die Äußerungen auf meinem Twitterkanal zur Bundesverdienstkreuzverleihung durch den Bundespräsidenten an Udo Lindenberg und die Verwendung des Begriffs ‚Judaslohn‘ gemeint gewesen sein, sei der Hinweis gestattet, dass ich diese als Privatp...
Berlin, 6. November 2019. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner erklärt zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses:„Konkrete Vorwürfe in der heutigen Sitzung wurden gegen mich nicht erhoben, sondern nur haltlose, unkonkrete Anschuldigungen. Sollten die Äußerungen auf meinem Twitterkanal zur Bundesverdienstkreuzverleihung durch den Bundespräsidenten an Udo Lindenberg und die Verwendung des Begriffs ‚Judaslohn‘ gemeint gewesen sein, sei der Hinweis gestattet, dass ich diese als Privatperson gemacht habe und sich auch andere exponierte Vertreter des Bundestages, wie einige Vizepräsidenten, häufig auf Twitter privat und höchst politisch äußern. Der Tweet war eine Replik auf übelste Beschimpfungen der AfD und Beleidigungen einzelner Politiker meiner Partei durch Udo Lindenberg (z. B. „kalte Kotze“, „das Grauen“, „Rassisten, Hetzer und menschenfeindliche Brandstifter“, „Horror-Höcke“) der trotzdem – oder deshalb? – das Bundesverdienstkreuz erhielt. Zudem ist der Begriff ‚Judaslohn‘ bislang in der politischen Auseinandersetzung nie auch nur in die Nähe von Antisemitismus gerückt worden. In diesem Zusammenhang sei beispielhaft auf ‚Judaslohn‘-Äußerungen anderer Politiker, wie Brüderle (FDP), Stolpe, Kahrs und Lauterbach (alle SPD), Gambke und Montag (beide GRÜNE) und Winfried Mack (CDU) hingewiesen. Inhaltliche Kritik an meiner Arbeit als Ausschussvorsitzender ist mir nicht bekannt, im Gegenteil. Es gibt daher keinen Grund für einen Rücktritt vom Vorsitz des...

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