Documents
Deutschland Bundesländer Saarland Landtag Dokumente
12.06.2015
ANTRAG
Betr. Bergschadensvermutung auch für Schäden infolge des Grubenwasseranstiegs!
LANDTAG DES SAARLANDES 15. WahlperiodeDrucksache 15/142411.06.2015ANTRAGder B90/Grüne-Landtagsfraktionbetr.: Bergschadensvermutung auch für Schäden infolge des Grubenwasseranstiegs!Der Landtag wolle beschließen: Das Bundesberggesetz (BBergG) regelt in §120, dass für Schäden, die ihrer Art nach Bergschäden sein können, die sogenannte ,,Bergschadensvermutung" gilt: Es wird vermutet, dass der Schaden durch den Bergbautreibenden verursacht worden ist. Diese Beweislastumkehr zu Gunsten des Geschäd...
LANDTAG DES SAARLANDES 15. WahlperiodeDrucksache 15/142411.06.2015ANTRAGder B90/Grüne-Landtagsfraktionbetr.: Bergschadensvermutung auch für Schäden infolge des Grubenwasseranstiegs!Der Landtag wolle beschließen: Das Bundesberggesetz (BBergG) regelt in §120, dass für Schäden, die ihrer Art nach Bergschäden sein können, die sogenannte ,,Bergschadensvermutung" gilt: Es wird vermutet, dass der Schaden durch den Bergbautreibenden verursacht worden ist. Diese Beweislastumkehr zu Gunsten des Geschädigten und zu Lasten des Bergbautreibenden gilt allerdings nur für den Einwirkungsbereich der untertägigen Aufsuchung und Gewinnung eines Bergbaubetriebs und für Schäden, die durch Senkungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder Erdrisse entstanden sind. Auch in der Zeit nach Ende des aktiven Bergbaubetriebes kann es aber zu beträchtlichen Schäden kommen, die durch den Bergbau bzw. seine Einstellung und Folgen verursacht sind. Dies gilt insbesondere bei einem Anstieg des Grubenwassers. Ein Grubenwasseranstieg beinhaltet zahlreiche Risiken: Es kann zu Erderschütterungen, Hebungen, Tagesbrüchen, Ausgasungen, Vernässungen und Trinkwasserverunreinigungen kommen. Diese Schäden sind von §120 BBergG in seiner jetzigen Fassung nicht umfasst. Die Beweislast liegt hier beim Geschädigten. Deshalb fordert der Landtag des Saarlandes die Landesregierung auf: eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesbergrechts zu ergreifen, deren Ziel es ist, die Bergschadensvermutung auf Schäden nach...
Errors and omissions excepted. As of: 12.06.2015