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29.06.2015
Gesetzentwurf (B90/GRÜNE) Drucksache
6/1830 

Gesetz zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/1830Gesetzentwurfder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGesetz zur Vereinfachung der kommunalen AbgabenerhebungGesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGesetz zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung A. Problem 1. Das Kommunalabgabengesetz für Brandenburg (KAG) sieht Benutzungsgebühren für kommunale Dienstleistungen (Straßenreinigung, Winterdienst etc.) vor. Die Höhe der Gebühren wird derzeit zwingend spätestens nach zwei Jahren neu kalk...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/1830Gesetzentwurfder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGesetz zur Vereinfachung der kommunalen AbgabenerhebungGesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGesetz zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung A. Problem 1. Das Kommunalabgabengesetz für Brandenburg (KAG) sieht Benutzungsgebühren für kommunale Dienstleistungen (Straßenreinigung, Winterdienst etc.) vor. Die Höhe der Gebühren wird derzeit zwingend spätestens nach zwei Jahren neu kalkuliert. Die gegebenenfalls entstehende Überdeckung (d.h., wenn Geld übrig bleibt) oder die gegebenenfalls entstandene Unterdeckung (d.h., wenn Geld fehlt) ist dann in der Folgeperiode auszugleichen. Eine Kalkulationsperiode von zwei Jahren stellt die bundesweit kürzeste Kalkulationsperiode dar; andere Bundesländer sehen Kalkulationsperioden von drei bis fünf Jahren vor. Innerhalb einer zweijährigen Kalkulationsperiode lassen sich durch externe, nicht vorhersehbare Faktoren (z.B. starke und langanhaltende Frostperioden, Trockenheit etc.) entstehende Über- und Unterdeckungen jedoch regelmäßig nicht ausgleichen, sodass die Gebühr für den nachfolgenden Kalkulationszeitraum extrem nach oben oder nach unten abweichen kann. Durch die zweijährige Kalkulation der Gebühren entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus führen extreme Schwankungen in der Gebührenhöhe zu Frustration bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die die Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide...

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