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20.04.2016
Kleine Anfrage
Wirtschaftliche Situation von Asylbewerber
Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten
Carsten Hütter, Fraktion AfD
Thema: Wirtschaftliche Situation von Asylbewerber
Nach § 7 Abs.1 AsylbLG müssen Leistungsberechtigte ihr Einkommen und Vermögen
aufbrauchen. Sie haben nach § 7 Abs.5 AsylbLG einen Freibetrag in Höhe von 200 €.
Laut dem Magazin „Der Spiegel“ vom 21.01.2016 wird das Vermögen in Bayern bis
auf einen Selbstbehalt von 750 € konfisziert. In Baden-Württemberg liegt der
Selbstbehalt bei 350 €.
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