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11.04.2016
Schriftliche Anfrage
#17/10127
des Abgeordneten Thomas Mütze GRÜ 

Sanierungen von Brückenbauwerken und Stegen im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.02.2016 Vorbemerkung: Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straßenbrücke ist regelmäßig die Institution zuständig, die auch die Baulast für die Straße innehat. Das ist im Wesentlichen die öffentliche Hand (Bund, Land, Landkreis, Gemeinde). Die Wasserwirtschaftsämter als Teil der Verwaltung des Freistaates Bayern haben lediglich Brücken in ihrer Baulast, die ihnen im Rahmen einer Sondervereinbaru...

Errors and omissions excepted. As of: 11.04.2016