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11.04.2016
Schriftliche Anfrage
Sanierungen von Brückenbauwerken und Stegen im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 15.02.2016
Vorbemerkung:
Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung
einer Straßenbrücke ist regelmäßig die Institution zuständig, die auch die Baulast für die Straße innehat. Das ist im
Wesentlichen die öffentliche Hand (Bund, Land, Landkreis,
Gemeinde). Die Wasserwirtschaftsämter als Teil der Verwaltung des Freistaates Bayern haben lediglich Brücken in
ihrer Baulast, die ihnen im Rahmen einer Sondervereinbaru...
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