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Deutschland Bund Bundesrat Drucksachen
01.04.2016
Verordnung
#147/16
147/16 

Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Bundesrat Drucksache 24.03.16 G - In 147/16 Verordnung der Bundesregierung Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel Die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) werden an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Mit Artikel 1 dieser Verordnung werden sechs neue psychoaktive Stoffe (NPS) in die Anlagen I und II des BtMG aufgenommen. Damit soll zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der B...

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