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Deutschland Bund Bundesrat Drucksachen
01.04.2016
Verordnung
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Bundesrat
Drucksache 24.03.16 G - In
147/16
Verordnung
der Bundesregierung
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
A. Problem und Ziel
Die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) werden an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Mit Artikel 1 dieser Verordnung werden sechs neue psychoaktive Stoffe (NPS) in die Anlagen I und II des BtMG aufgenommen. Damit soll zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der B...
Errors and omissions excepted. As of: 01.04.2016