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04.07.2025
Pressemitteilung
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein 

Gerichtsurteil liegt vor: Der Goldschakal auf Sylt darf entnommen werden

KIEL. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Beschwerde gegen d ie Entnahme des Goldschakals auf der Insel Sylt i m Eilverfahren zurückgewiesen. Der vorherige Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni 2025 wurde damit bestätigt. Somit steht fest, dass der Goldschakal auf Sylt von den Jagdberechtigten der Insel entnommen werden darf. D ieser Beschluss ist unanfechtbar. Hintergrund:   Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (L...
KIEL. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Beschwerde gegen d ie Entnahme des Goldschakals auf der Insel Sylt i m Eilverfahren zurückgewiesen. Der vorherige Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni 2025 wurde damit bestätigt. Somit steht fest, dass der Goldschakal auf Sylt von den Jagdberechtigten der Insel entnommen werden darf. D ieser Beschluss ist unanfechtbar. Hintergrund:   Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (LfU) – nach Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Naturschutzverbände – am Abend des 4. Juni 2025 eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese ist um 0 Uhr am Donnerstag, den 5. Juni 2025, in Kraft getreten. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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