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03.07.2025
Pressemitteilungen
Schreibgeräte mit Schmuggelware
Bereits Anfang Mai 2025 zogen Beamte des Hauptzollamts Nürnberg - Zollamt Flughafen eine Luftfrachtsendung aus der Türkei mit Schmuggelzigaretten aus dem Verkehr.
Beim Öffnen der zwei Pakete kamen zunächst Bleistifte und Feinlinienstifte zum Vorschein. Die sehr aufwendige Verpackung mit kleinen Umkartons, Packpapier und noch einem Schmuckkarton ließ die Zöllner jedoch am wahren Inhalt der Sendung zweifeln. Und dies zu Recht, wie sich auf einem Röntgenbild zeigte: Neben den Schreibgeräten be...
Bereits Anfang Mai 2025 zogen Beamte des Hauptzollamts Nürnberg - Zollamt Flughafen eine Luftfrachtsendung aus der Türkei mit Schmuggelzigaretten aus dem Verkehr. Beim Öffnen der zwei Pakete kamen zunächst Bleistifte und Feinlinienstifte zum Vorschein. Die sehr aufwendige Verpackung mit kleinen Umkartons, Packpapier und noch einem Schmuckkarton ließ die Zöllner jedoch am wahren Inhalt der Sendung zweifeln. Und dies zu Recht, wie sich auf einem Röntgenbild zeigte: Neben den Schreibgeräten befanden sich in 187 Päckchen Schmuggelzigaretten. Gegen den Empfänger der Sendung wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Der entstandene Steuerschaden für die 3.740 Zigaretten beläuft sich auf über 1.640 Euro. Aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgt die Mitteilung erst jetzt. Zusatzinformation Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren (zum Beispiel Liquids für E-Zigaretten) müssen bei der Einfuhr mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein. Dies ist bei Schmuggelware aus dem Ausland regelmäßig nicht der Fall. Zurück zum Bereich "Pressemitteilungen"
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